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Carlsen Verlag Harry Potter - Gesamtausgabe
Carlsen Verlag Harry Potter - Gesamtausgabe

Sieben auf einen Streich - Alle Harry-Potter-Abenteuer in einem Buch! An seinem 11. Geburtstag erfährt Harry, dass er ein Zauberer ist und erhält eine Einladung nach Hogwarts. Noch ahnt er nicht, was das bedeutet und welchen Abenteuern und Gefahren er sich stellen muss. Denn mit 17 steht ihm der ultimative Kampf gegen Lord Voldemort bevor. Immer an seiner Seite sind Hermine und Ron, die ihm beim Kampf gegen dunkle Mächte und gefährliche Kreaturen zeigen, was wahre Freundschaft bedeutet. Harry Potter - ein internationaler Bestseller Millionen von Leser_innen und mehrere Generationen sind mit den Büchern aufgewachsen, haben mit jedem Abenteuer mitgefiebert und mitgelitten. Die Autorin hat mit Harry Potter ein Universum geschaffen, das einzigartig ist und eine immense kulturelle Bedeutung erlangt hat. Neben der magischen Welt, Spannung und Action spielt auch die Charakterentwicklung eine zentrale Rolle, denn es werden moralische Werte wie Freundschaft, Toleranz, Loyalität und der Einsatz für das Gute vermittelt. »Harry Potter und der Stein der Weisen« (Band 1)»Harry Potter und die Kammer des Schreckens« (Band 2) »Harry Potter und der Gefangene von Askaban« (Band 3)»Harry Potter und der Feuerkelch« (Band 4)»Harry Potter und der Orden des Phönix« (Band 5)»Harry Potter und der Halbblutprinz« (Band 6)»Harry Potter und die Heiligtümer des Todes« (Band 7) Ein generationenübergreifender Fantasy-Klassiker Das Buch umfasst alle sieben Harry-Potter-Bände von J.K. Rowling in ungekürzter Fassung. Über 3.400 Seiten als Sammleredition, liebevoll ausgestattet mit Bronzeprägung, Lesebändchen und Dünndruckpapier. Ein wunderschönes Geschenk für Potterheads und alle, für die es nie genug Harry Potter geben kann.  

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De Gruyter Grammatik multimodal
De Gruyter Grammatik multimodal

Grammatik multimodal erschliesst neues Terrain und argumentiert für die Erweiterung des Gegenstandsbereichs lautsprachlicher Grammatiken: Das menschliche Sprechen besteht nicht nur aus Artikulationen des Mundes, die primär mit dem Ohr wahrgenommen werden, sondern auch aus sichtbaren Artikulationen anderer Körperteile, die auf das Auge wirken. Eine besondere Stellung nehmen dabei die Bewegungen der Hände ein: Die Gebärdensprachen der Gehörlosen zeigen, dass auch Handbewegungen allein als Artikulationen voll ausgebildeter Sprachen gelten können. Wenn es sich so verhält, dass Handbewegungen grundsätzlich das Potential zur Ausbildung einer Grammatik haben, wie steht es dann mit der Grammatikfähigkeit derjenigen Handbewegungen, die das Sprechen der Hörenden begleiten? Ist eine Einzelsprache wie das Deutsche partiell multimodal? Die Analysen zur Semantisierung und Typisierung von Gesten als potentiellen syntaktischen Konstituenten, die rekursive kontextfreie Phrasenstrukturgrammatik, die wir in Anlehnung an die frühen Arbeiten Chomskys für die Darstellung der Rekursivität und Selbsteinbettung bei Gestenphasen vorschlagen, sowie die Beispielanalysen zur multimodalen Attribuierung in Nominalgruppen, zeigen, dass eine multimodale Grammatik nicht nur im Ansatz möglich, sondern auch notwendig ist, will man der Sprache allgemein und der Sprache als einzelsprachlichem Medium der Verständigung gerecht werden.

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Springer Wien Die Hochspannungs-Freileitungen
Springer Wien Die Hochspannungs-Freileitungen

Mit der Errichtung einer Hochspannungsfreileitung soll die Mtiglichkeit geschaffen werden, von einer bestehenden oder in Betrieb zu nehmenden Strom­ quelle bestimmte Wirk- und Blindhtichstleistungen zu einem Verbraucher zu iibertragen. Dem Bauentwurf der Freileitung miissen daher fiberlegungen elektrischer Natur vorausgehen, welche die Obertragungsspannung (soweit diese nicht durch bestehende Einrichtungen festliegt), die Leiter, und zwar Leiterwerk­ stoff und -querschnitt, sowie die Systemzahl bestimmen. MaBgebend fiir die zu treffenden Entscheidungen sind l. die Tragbarkeit der Strombelastung fiir den Leiter, 2. die Spannungsschwankungen bei den zu erwartenden Last­ ?nderungen, 3. der Wirkungsgrad der Ubertragung und 4. der Anteil der Leitung an der Stabilit?t des Betriebes. Entgegen der vom VDE empfohlenen Terminologie soli hier der Ausdruck "Lei­ ter" fiir verlegten Draht und Seil dem Ausdruck "Leitungen" vorgezogen werden. Dann besteht die Leitung aus Leitern, Masten usw. Eine Verwechslung mit dem Leiter, d. h. der stromfiihrenden Materie, ist nicht zu gew?rtigen. Soweit die Normung der fibertragungsspannungen vorliegt, haben die an­ gedeuteten Uberlegungen nur die iibertragungstechnisch giinstigen, wirtschaft­ lich tragbaren Spannungswerte herauszugreifen. Liegt keine Normung vor, so werden gewtihnlich bestimmte fibertragungsspannungen bevorzugt angewandt, die allerdings von Staat zu Staat verschieden sind. So zeigt eine fliichtige Durch­ sicht der bestehenden Freileitungen zwischen 100 und 200 kV die folgenden Spannungswerte auf: 100, 110, 115, 130, 132, 135, 138, 150, 154, 156, 165 kV. Anzustreben w?re eine geometrische Progression mit wenigen abgerundeten W erten, die, international anerkannt, den Austausch der Energie und der er­ zeugten Maschinen und Apparaturen fiir alle elektrischen Zwecke wesentlich erleichtern wiirde.

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Duncker & Humblot Die Schöpfung der ewigen Wahrheiten.
Duncker & Humblot Die Schöpfung der ewigen Wahrheiten.

Seit Hegel gelten die Voraussetzungslosigkeit des Denkens und eine dualistische Anthropologie als Descartes' Beitrag zur Konstitution der Neuzeit. Die Wirkungsgeschichte einer Philosophie ist jedoch häufig eine schlechte Ratgeberin der Interpretation. Der Autor sucht in seiner Gesamtdarstellung deshalb das Denken Descartes' in den von ihm selbst thematisierten Konflikten auf. Dies geschieht im Anschluss an die französische Forschung und unter Auslegungshilfe der umfangreichen Korrespondenz. Karsten Laudien zeigt, dass der Nerv cartesischer Philosophie nicht an den Elementen des modernen Selbstverständnisses verläuft, sondern dass diese angemessen nur im Kontext der Lehre der Erschaffung der ewigen Wahrheiten verstanden werden. Diese Lehre schöpft das Potential scholastischer Auffassungen über die göttliche Allmacht soweit aus, dass selbst denknotwendige Wahrheiten, mathematische und logische Sätze, als metaphysisch disponibel angesehen werden. Wichtiger als diese Ansicht ist jedoch der Nachweis, dass sie alle Facetten der cartesischen Philosophie berührt und eine Reihe von Problemen der Descartesforschung plausibel löst. Die prominenten Elemente seiner Philosophie - das Cogito, der Gottesbeweis, der Dualismus, die mathematische Physik - verlieren durch diese Lehre ihren von ihrer Wirkungsgeschichte entlehnten Zusammenhang und bilden eine Philosophie, der es weniger darum geht, subjektivistisch die Neuzeit einzuleiten, als eine Allmacht zu verarbeiten, die solche Leistungen beträchtlich erschwert.

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Duncker & Humblot Sozialer Wandel und kulturelle Innovation.
Duncker & Humblot Sozialer Wandel und kulturelle Innovation.

Es ist sicher unmöglich, all die vielen Facetten und Detailüberlegungen der hier versammelten Studien in ein sie umgreifendes und homogenisierendes Gesamtkonzept zu fügen. Bezüge zueinander und gemeinsame Sensibilitäten sind zweifelsohne vorhanden. Dennoch (oder deshalb) gilt: Zu spannungsreich und vielfaltig sind die Ansätze, als dass eine enge gemeinsame Klammer sie in das Korsett einer strengen Theorie des sozialen Wandels und seines Bezugs zu Momenten kultureller Innovation zwängen könnte. Und doch: Sucht man abschliessend wenn auch nicht eine solche Theorie, so doch ein kleinstes gemeinsames Vielfaches, so bietet sich an, die soziologische, speziell wissenssoziologische, auf Strukturen und Kulturen hin orientierte Sensibilität für den permanenten, auf Dauer gestellten Schwellencharakter der Moderne, für ihre Dauerfragilität und immer wieder neue Brüchigkeit ins Zentrum zu stellen. Wie kein zweites steht dafür das Œuvre Eckart Pankokes, das in seinen vielfältigen thematischen und theoretischen Bezügen das Spektrum sozial- und ideengeschichtlicher Studien, Aspekte der Kommunal- und Sozialpolitik sowie moderne Varianten der Organisations- und Kultursoziologie und Überlegungen zum Dritten Sektor und dessen ehrenamtlicher Basis umspannt. Nicht zuletzt für dieses Werk selbst gilt, was Pankoke im Kommentar zur Edition klassischer Schwellentexte moderner "Gesellschaftslehre" an Eigentümlichkeiten ihrer spezifischen Modernität festgehalten hat. Hier wie dort verknüpft sich eine "moderne Bewusstheit der Geschichtlichkeit von Gesellschaft" mit neuem "Sinn für die 'Künstlichkeit' des Sozialen" und einer gesteigerten "Empfindlichkeit für die Dialektik, Paradoxie und Tragik gesellschaftlicher Modernisierung". Als Teilnehmer und Teilhaber einer Generation, die sich im Bewusstsein ihrer eigenen Geschichtlichkeit diesen dauerfragilen Arrangements mit wissenssoziologischem Spürsinn theoretisch und forschungspraktisch mit ungebrochenem Elan und Engagement verschrieben hat, sei Eckart Pankoke diese Sammlung zum 65. Geburtstag gewidmet. Aus der Einleitung der Herausgeber

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Duncker & Humblot Die Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern nach deutschem und französischem Deliktsrecht zwischen Dogmatik und Rechtspolitik.
Duncker & Humblot Die Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern nach deutschem und französischem Deliktsrecht zwischen Dogmatik und Rechtspolitik.

Der Vergleich des deutschen und französischen Rechts ist bezüglich der Frage der deliktsrechtlichen Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern von besonderem Interesse, da in beiden Rechtsgebieten bei gleicher Interessenlage neuerdings gegensätzliche Wege beschritten wurden. Der verstärkte Verkehrsschutz führte im französischen Recht zu einer für den Minderjährigen ungünstigen Entwicklung. Der französische Kassationshof hat 1984 die Haftungsvoraussetzung der Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen aufgegeben. Darüber hinaus tendiert die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit dazu, das Verhalten Minderjähriger mit demjenigen des »diligens pater familias« zu vergleichen. Im Gegensatz dazu wird im deutschen Recht dem Merkmal der Minderjährigkeit Rechnung getragen. In Deutschland ist jedoch auf den unzureichenden Schutz Minderjähriger deutlich hingewiesen worden. Will man den Schutz von Minderjährigen vor einer Haftung verstärken, so wird eine Entschädigung des Opfers auf anderem Weg, z. B. dem der Elternhaftung, umso dringlicher. Ein Beispiel für eine solche Lösung gibt das französische Recht, welches seit einem Rechtsprechungswandel aus dem Jahre 1997 eine elterliche Gefährdungshaftung kennt. Diese Neuerung in der elterlichen Haftung stellt einen wesentlichen Fortschritt zum Schutz Geschädigter dar. Sie trägt auch mittelbar zum besseren Schutz Minderjähriger bei, da sich die Geschädigten verstärkt an die Eltern wenden und die Eltern in der Regel keinen Regressanspruch gegen ihre Kinder geltend machen. Diese Lösung könnte als Modell für eine Entwicklung des deutschen Rechts gelten. Angesichts der Belastung, die eine Gefährdungshaftung ohne Abschluss einer Versicherung mit sich bringt, wäre weiterhin zu empfehlen, dass die in beiden Ländern bereits weitverbreitete freiwillige Familienhaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung erklärt wird. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis zur Förderung des juristischen Nachwuchses 2000/2001.

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